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Betriebsstättenfinanzamt
Das Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die lohnsteuerliche Betriebsstätte des Arbeitgebers befindet. Bei diesem Finanzamt ist für die jeweilige Betriebsstätte die Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen und an dieses Finanzamt ist die einbehaltene und durch Pauschalierung übernommene Lohnsteuer abzuführen (vgl. „Abführung und Anmeldung der Lohnsteuer“).
Das Betriebsstättenfinanzamt ist u. a. auch für die Erteilung einer Anrufungsauskunft (vgl. das Stichwort „Auskunft“) und die Lohnsteuer-Außenprüfung (vgl. dieses Stichwort) zuständig.