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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Aktienoptionen

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten richtet sich die Freistellung der Lohneinkünfte aus der Ausübung einer Aktienoption in Deutschland nach dem in Betracht kommenden DBA grundsätzlich nach der Tätigkeit im Erdienenszeitraum. Soweit ein DBA (z. B. im Verhältnis zur USA) an eine „in einem Vertragsstaat ansässige Person“ anknüpft, ist allerdings auch die Ansässigkeit im Zuflusszeitpunkt der Lohneinkünfte maßgeblich. Vgl. nachfolgende Nr. 4 Buchstabe d.

1. Allgemeines

Die Entwicklung der Mitarbeiterbeteiligung geht immer mehr dazu über, sowohl die Führungskräfte als auch das mittlere Management an den Erfolgen des Unternehmens zu beteiligen. Zu diesem Zweck werden den Arbeitnehmern verschiedentlich Kauf- oder Verkaufsoptionsrechte für Aktien eingeräumt. Unter Aktienoptionen (Stock-Options) versteht man ganz allgemein das Recht, an einem bestimmten Tag zu einem bestimmten Preis Aktien eines Unternehmens erwerben (Call-Option) oder veräußern (Put-Option) zu können. Wie bei allen Börsentermingeschäften ist die unterschiedliche Einschätzung der künftigen Kursentwicklung Beweggrund für die Teilnahme. Die Aktiengesellschaft selbst muss in derartige Optionsgeschäfte ni...

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