Arbeitshilfe Juni 2010

Vergnügungssteuer ist beim Betrieb von Glücksspielgeräten aus der Bemessungsgrundlage herauszurechnen - Mustereinspruch

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Ist die Vergnügungssteuer beim Betrieb von Glücksspielgeräten aus der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer herauszurechnen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB NAAAD-14183