Arbeitshilfe September 2009

Keine ermäßigte Besteuerung der Umsätze eines eingetragenen Vereins, dessen Satzung keine § 61 Abs. 1 AO entsprechende Regelung zur Vermögensbindung enthält - Mustereinspruch

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Genügt die Satzung eines Vereins den gemeinnützigkeits-rechtlichen Anforderungen an die Form der Satzungsmäßigkeit, wenn entgegen § 61 AO die Vermögensbindung zwar bei Auflösung, nicht aber bei Änderung oder bei Wegfall des Vereinszwecks bestimmt ist?

Ist der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG zu gewähren?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB CAAAD-14178