Arbeitshilfe - Stand: 11.01.2012

Kinderfreibetrag: Keine Minderung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes um den Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen - Mustereinspruch

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Überschrittener Grenzbetrag: Sind vermögenswirksam angelegte Sparbeiträge und der geldwerte Vorteil von Belegschaftsaktien nicht in die Bemessungsgröße für den Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 EStG einzubeziehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
JAAAD-14141