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AG Hamburg 26.11.2008 67 g IN 352/08, NWB 12/2009 S. 832

Insolvenzrecht | Insolvenzanfechtung gegenüber englischer Limited

Mit dem Inkrafttreten des MoMiG ist die bis dahin bestehende Kontroverse darüber, ob das deutsche Eigenkapitalersatzrecht (§§ 32a, 32b GmbHG a. F., § 135 InsO a. F., §§ 30, 31 GmbHG a. F. analog) auch auf sog. Scheinauslandsgesellschaften anwendbar ist, zumindest für Rechtshandlungen, die nach dem 1. 11. 2008 vorgenommen werden, dahingehend aufzulösen, dass das Insolvenzanfechtungsrecht nach Maßgabe des § 135 Abs. 1 InsO n. F. grundsätzlich auch auf diese Anwendung findet. Dafür spricht insbesondere, dass der Gesetzgeber in der neuen Bestimmung auf das Tatbestandsmerkmal der „Krise der Gesellschaft” (§ 32a GmbHG a. F.) verzichtet und – wie bei den Anfechtungstatbeständen der §§ 130 bis 134 InsO – durch eine rein zeitraumbezogene Anknüpfung ersetzt hat.

Anmerkung:

Für Rechtshandlungen, die vor dem 1. 11. 2008 vorg...

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