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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1394/05 EFG 2009 S. 729 Nr. 10

Gesetze: AO § 42, EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2 S. 4

Zur Frage der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes

Leitsatz

Veräußern die jeweiligen Gesellschafter einer GmbH in Anbetracht des Wertverlusts der Beteiligung ihre gleich hohen Anteile untereinander, so dass sich nach der Veräußerung und dem unmittelbar danach erfolgten Erwerb an der bisherigen Gesellschafterstellung nichts geändert hat, ist eine solche Verfahrensweise rechtsmissbräuchlich, wenn es an nachvollziehbaren wirtschaftlichen Gründen hierfür fehlt und lediglich darauf abgezielt wird, steuerliche Verluste zu realisieren, ohne sich von der Einkunftsquelle endgültig zu trennen.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 876 Nr. 14
DStZ 2009 S. 626 Nr. 17
EFG 2009 S. 729 Nr. 10
CAAAD-13864

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 05.02.2009 - 4 K 1394/05

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