Zur Frage der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes
Leitsatz
Veräußern die jeweiligen Gesellschafter einer GmbH in Anbetracht des Wertverlusts der Beteiligung ihre gleich hohen Anteile
untereinander, so dass sich nach der Veräußerung und dem unmittelbar danach erfolgten Erwerb an der bisherigen Gesellschafterstellung
nichts geändert hat, ist eine solche Verfahrensweise rechtsmissbräuchlich, wenn es an nachvollziehbaren wirtschaftlichen Gründen
hierfür fehlt und lediglich darauf abgezielt wird, steuerliche Verluste zu realisieren, ohne sich von der Einkunftsquelle
endgültig zu trennen.
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 876 Nr. 14 DStZ 2009 S. 626 Nr. 17 EFG 2009 S. 729 Nr. 10 CAAAD-13864
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 05.02.2009 - 4 K 1394/05
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