Arbeitshilfe Januar2009

Auftragsprüfung - Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Einspruch gegen die Prüfungsanordnung - Mustereinspruch

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Hat über einen Einspruch gegen eine Prüfungsanordnung das für die Besteuerung zuständige FA oder das andere mit der Durchführung der Betriebsprüfung beauftragte FA ( § 195 Satz 2 AO), welches auch die Prüfungsanordnung erlassen hat, zu entscheiden? - Handelt es sich bei der Beauftragung eines anderen FA nach § 195 Satz 2 AO um ein Tätigwerden „auf Grund gesetzlicher Vorschrift” gemäß § 367 Abs. 3 Satz 1 AO?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB JAAAD-13814