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BFH 27.11.2008 V R 8/07, NWB 11/2009 S. 756

Umsatzsteuer | Leistungsaustausch bei Finanzzuweisung durch Körperschaft des öffentlichen Rechts an Verein für journalistische Medienarbeit

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein steuerbarer Leistungsaustausch und kein Zuschuss liegt vor, wenn ein Verein gegenüber einem Mitglied, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, journalistische Medienarbeit (insbesondere Herstellung, Erwerb, Verbreitung und Vertrieb von Rundfunkprogrammen) erbringt und hierfür einen als „Finanzzuweisung” bezeichneten Jahresbetrag erhält. (2) Auch eine durch einen Haushaltsbeschluss gedeckte Ausgabe der öffentlichen Hand oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts kann mit einer Gegenleistung des Empfängers in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Abgrenzung zu Abschn. 150 Abs. 8 UStR). Maßgebend ist nicht die haushaltsrechtliche Befugnis zur Ausgabe, sondern der Grund der Zahlung.

Anmerkung:

Das Urteil liegt auf der Linie der...

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