Arbeitshilfe Mai 2010

Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes - § 15 Abs. 1a ErbStG begünstigt keine ehemaligen Adoptionsverhältnisse - Mustereinspruch

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Erbschaftsteuerliche Einordnung von ehemaligen Adoptivkindern:

Sind ehemalige Adoptivkinder im Verhältnis zu den früheren Adoptiveltern in die Erbschaftsteuerklasse I einzuordnen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB YAAAD-13446