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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 836/07

Gesetze: AO § 37 Abs. 2, EStG § 64, EStG § 72

Rückforderung von unberechtigt gezahltem Kindergeld

Leitsatz

  1. Erhält ein Beamter aufgrund von Angaben zu seinem Stiefkind im Rahmen der Festsetzung der Bezüge unberechtigt Kindergeld neben der leiblichen Mutter, ohne für die Gewährung von Kindergeld ausdrücklich einen Antrag gestellt zu haben, steht der Rückforderung des Kindergeldes nach § 37 Abs. 2 AO der Grundsatz von Treu und Glauben nicht entgegen.

  2. Die Vorschriften des §§ 812 ff BGB finden auf den öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO keine Anwendung.

  3. Das Vertrauen in eine gewährte Leistung ist nicht bereits deshalb schutzwürdig, weil der Begünstigte die erbrachte Leistung verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.

Fundstelle(n):
GAAAD-13400

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 08.11.2008 - 5 K 836/07

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