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LAG Saarland Urteil v. - 2 TaBV 4/01

Gesetze: BetrVG § 90; BetrVG § 99; BetrVG § 111; BetrVG § 99 Abs. 1; KSchG § 17; ArbGG § 92 a; ArbGG § 12 Abs. 5; ArbGG § 92 Abs. 1 S. 2; ArbGG § 92 a Satz 1; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

1.) Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach den §§ 99, 111 BetrVG sind nicht ausgelöst bei Austausch der Leitung der Abteilung Hauswirtschaft in einem Krankenhausbetrieb im Sinne der Fremdvergabe an ein außenstehendes Drittunternehmen im Wege einer sog. atypischen Werkvertragsausgestaltung.

2.) Im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens kann die einseitige Durchführung einer Unternehmerentscheidung bei Verletzung der Beratungsrechte des Betriebsrates nach § 90 BetrVG nicht verhindert werden.

Fundstelle(n):
YAAAD-12299

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LAG Saarland, Urteil v. 05.09.2001 - 2 TaBV 4/01

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