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Strenge Nachweisanforderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
BMF legt Voraussetzungen/Nachweispflichten erstmalig fest
[i]BMF, Schreiben v. 6. 1. 2009 (BStBl 2009 I S. 60)Die Praxis hat lange darauf gewartet, dass die Finanzverwaltung endlich zu den Voraussetzungen und den Anforderungen an die Nachweisführung für die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Stellung nimmt. Nun – 15 Jahre nach Einführung des EU-Binnenmarkts [i]Monfort, NWB 2009 S. 33 – ist es soweit. Das BMF hat sich mit Schreiben v. erstmalig umfassend zu den einzelnen Problempunkten geäußert und sich auf konkrete Vorgaben zu § 6a UStG verständigt. Nach den jüngsten Urteilen des EuGH zu dieser Thematik kam das BMF aber auch nicht mehr umhin, die aufgekommenen Zweifelsfragen zu beantworten. Zu begrüßen ist, dass das BMF zukünftig gutgläubigen Unternehmern Vertrauensschutz gewähren will. Bislang hatten die Finanzbehörden diesen in der Praxis stets abgelehnt. Negativ ist jedoch, dass die Finanzverwaltung die formellen Hürden, die bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zu nehmen sind, wieder sehr hoch gelegt hat. Künftig werden auch weiterhin nur diejenigen Unternehmer auf der sicheren Seite sein, die die Beleg- und Buchnachweise vollständig führen.
I. Vorgaben des EuGH
[i]BMF setzt Vorgaben des EuGH nicht vollständig umNach den drei Urteilen des EuGH in den Rechtssachen Teleos...BStBl 2009 II S. 70BStBl 2009 II S. 78BStBl 2009 II S. 83