IFRIC 13 AG3

Anhang: Anleitungen zur Anwendung

Dieser Anhang ist Bestandteil der Interpretation.

Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes von Prämiengutschriften

AG3 [1]

In einigen Fällen können andere Bewertungstechniken verwendet werden. Wenn beispielsweise ein Dritter die Prämien liefert und vom Unternehmen für jede gewährte Prämiengutschrift bezahlt wird, könnte der beizulegende Zeitwert der Prämiengutschriften anhand des an den Dritten gezahlten Betrags zuzüglich einer angemessenen Gewinnmarge bemessen werden. Die Auswahl und Anwendung einer Bewertungstechnik, die den Anforderungen von Paragraph 6 des Beschlusses genügt und unter den jeweiligen Umständen am angemessensten ist, erfordert eine Ermessensentscheidung.

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AAAAD-10716

1Anm. d. Red.: Paragraph AG3 i. d. F. der VO v. 11. 12. 2012 (ABl EU Nr. L 360 S. 78) mit Wirkung v. 1. 1. 2013. Zur Anwendung siehe Paragraph 10B.