IFRIC 13 10

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

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Diese Interpretation ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wenn ein Unternehmen diese Interpretation für Berichtsperioden anwendet, die vor dem beginnen, so ist diese Tatsache anzugeben.

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AAAAD-10716