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Lexikon Arbeitsrecht 2024 vom

Internet und mobile Kommunikation

Henning Rabe v. Pappenheim

I Allgemeine Grundsätze

Zum Zweck der betrieblichen Kommunikation werden diverse elektronische Kommunikationsmittel eingesetzt. Hierzu gehören u. a. Telefon und Internet sowie die damit ermöglichten Telekommunikationsdienste wie E-Mail, SMS, Instant Messaging und Voice-over-IP. Mit dem Einsatz solcher Kommunikationsmittel und -dienste sind neben dem betrieblichen Nutzen auch spezifische Gefahren für den Betrieb verbunden. Solche können z. B. sein:

  • -

    Einschleppen von Computerviren und hierdurch bedingter Datenverlust;

  • -

    Systembeeinträchtigung durch die Installation fremder Programme;

  • -

    Einschleppen von sog. Trojanern, die den unberechtigten Zugriff auf den internen Datenbestand ermöglichen;

  • -

    Verbreitung rufschädigender Äußerungen über die Kontaktadresse (Telefonnummer, IP, E-Mail-Adresse etc.) des Arbeitgebers;

  • -

    absichtliche oder versehentliche (unverschlüsselte) Übermittlung von Daten- und/oder Betriebsgeheimnissen an unberechtigte Empfänger;

  • -

    durch die private Nutzung bedingte Vergeudung von Arbeitszeit und

  • -

    Kosten durch Inanspruchnahme von Kommunikationsdienstleistungen und sonstigen kostenpflichtigen Angeboten.

Einige dieser Gefahren können durch den Einsatz technischer Hilfsmittel (z. B. V...

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