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Lexikon Arbeitsrecht 2024 vom

Gratifikation

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff und Abgrenzung

GratifikationSonderzuwendungGratifikationen sind Sonderzuwendungen des Arbeitgebers, die neben dem vertraglich vereinbarten Gehalt gezahlt werden. Sie werden aus einem bestimmten Anlass (z. B. Weihnachten, Urlaub oder Jubiläen) gewährt und bezwecken eine Belohnung der bisherigen Betriebstreue und einen Anreiz für die künftige Betriebstreue.

Von der Gratifikation im klassischen Sinne sind sonstige Sonderzuwendungen zu unterscheiden, die fest in das Vergütungsgefüge eingebunden sind, häufig aber auch (fälschlich) als Gratifikationen bezeichnet werden. Dies ist in erster Linie das sog. 13. Gehalt, das die erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich vergütet.

Häufig werden mit einer Sonderzuwendung auch beide Zwecke verfolgt, d. h. eine zusätzliche Vergütung der Arbeitsleistung und eine Belohnung der Betriebstreue. In diesen Fällen handelt es sich um eine Sonderzuwendung mit Mischcharakter.

Ob im Einzelfall eine Gratifikation im klassischen Sinne oder ein 13. Gehalt vorliegt, richtet sich nach dem Zweck der Zuwendung. Die Bezeichnung der Sonderzuwendung ist dabei nicht maßgebend. Der Zweck ergibt sich vielmehr aus den Voraussetzungen, von deren Erfüllung die Leistung abhä...

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