Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 09.04.2025

Betriebsversammlung

Henning Rabe v. Pappenheim

I Allgemeines/Abgrenzung

BetriebsversammlungDie Betriebsversammlung bezweckt die Aussprache und gegenseitige Information unter Arbeitnehmern sowie von Betriebsrat und Arbeitnehmern. Sie dient aber auch der Unterrichtung der Arbeitnehmer und des Betriebsrats durch den Arbeitgeber über das Personal- und Sozialwesen, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie über den betrieblichen Umweltschutz.

In Betrieben ohne Betriebsrat können keine Betriebsversammlungen nach den betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften (§§ 42 ff. BetrVG) stattfinden.

Die Betriebsversammlung hat keine Vertretungsmacht oder sonstige Funktion nach außen. Sie kann dem Betriebsrat keine Weisungen erteilen; ebenso wenig kann sie Betriebsvereinbarungen abschließen oder kündigen. Sie gibt dem Betriebsrat lediglich Anregungen und kann ihm Anträge unterbreiten sowie zu Betriebsratsbeschlüssen Stellung nehmen.

Teilnahmeberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, unabhängig davon, ob sie unbefristet oder befristet tätig sind. Ebenso haben Teilzeitbeschäftigte, in Telearbeit Beschäftigte, Arbeitnehmer in Elternzeit, Leiharbeitnehmer, Außendienstmitarbeiter oder auch im Urlaub befindliche Arbeitnehmer Anspruch auf Teilnah...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen