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Betriebsversammlung
I Allgemeines/Abgrenzung
BetriebsversammlungDie Betriebsversammlung bezweckt die Aussprache und gegenseitige Information unter Arbeitnehmern sowie von Betriebsrat und Arbeitnehmern. Sie dient aber auch der Unterrichtung der Arbeitnehmer und des Betriebsrats durch den Arbeitgeber über das Personal- und Sozialwesen, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie über den betrieblichen Umweltschutz.
In Betrieben ohne Betriebsrat können keine Betriebsversammlungen nach den betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften (§§ 42 ff. BetrVG) stattfinden.
Die Betriebsversammlung hat keine Vertretungsmacht oder sonstige Funktion nach außen. Sie kann dem Betriebsrat keine Weisungen erteilen; ebenso wenig kann sie Betriebsvereinbarungen abschließen oder kündigen. Sie gibt dem Betriebsrat lediglich Anregungen und kann ihm Anträge unterbreiten sowie zu Betriebsratsbeschlüssen Stellung nehmen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, unabhängig davon, ob sie unbefristet oder befristet tätig sind. Ebenso haben Teilzeitbeschäftigte, in Telearbeit Beschäftigte, Arbeitnehmer in Elternzeit, Leiharbeitnehmer, Außendienstmitarbeiter oder auch im Urlaub befindliche Arbeitnehmer Anspruch auf Teilnah...