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Lexikon Arbeitsrecht 2024 vom

Arbeitsunfähigkeit

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff

Der häufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit ist die Krankheit. Als Krankheit gilt in diesem Zusammenhang jeder Zustand, der eine Heilbehandlung erfordert. Auch eine nicht rechtswidrige Sterilisation oder ein nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch fallen darunter. Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als Folge durchgeführter Behandlungen zur Realisierung des Kinderwunsches führt nicht nur dann zur Arbeitsunfähigkeit, wenn es um Maßnahmen zur Behebung der Unfruchtbarkeit der Frau geht, sondern in bestimmten Fällen auch dann, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eine Folge der durchgeführten In-vitro-Fertilisation ist. Eine Entgeltfortzahlung kommt dann in Betracht, wenn im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation, die nach allgemein anerkannten medizinischen Standards vom Arzt oder auf ärztliche Anordnung vorgenommen wird, eine zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung auftritt, mit deren Eintritt nicht gerechnet werden musste. Anders ist es, wenn in diesem Zusammenhang willentlich und vorhersehbar eine Arbeitsunfähigkeit bedingende Erkrankung herbeigeführt wird ( Az. 5 AZR 167/16). Keine Krankheiten sind dagegen eine normal verlaufende Schwange...

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