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FG Münster Urteil v. - 9 K 4216/07 K

Gesetze: HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1

Rückstellungen:

Rückstellung für künftige Aufwendungen zur Betreuung von Bestandskunden

Leitsatz

1) Ein Versicherungsmakler, der zur Betreuung von Altverträgen rechtlich verpflichtet ist ohne hierfür eine Bestandspflegevergütung zu erhalten, hat für künftige Betreuungsaufwendungen eine Rückstellung zu bilden.

2) Weder den gesetzlichen Regelungen des HGB noch denjenigen des EStG lässt sich eine Einschränkung der Pflicht zur Bildung von Rückstellungen auf wesentliche Verpflichtungen entnehmen (entgegen , BStBl. I 2006, 765).

Fundstelle(n):
JAAAD-10606

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Urteil v. 02.12.2008 - 9 K 4216/07 K

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