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NWB Nr. 9 vom Seite 591

Änderungen der AO in 2008

Michael Baum

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 619Im Lauf des Jahres 2008 wurde die AO durch insgesamt sechs Gesetze geändert, wobei die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 und das Steuerbürokratieabbaugesetz von besonderer Bedeutung waren.

  • [i]Zuständigkeit für die Feststellung „sonstiger” selbständiger Einkünfte neu geregelt Zuständigkeit in Feststellungsfällen: Mit Wirkung ab wurden die Zuständigkeitsregelungen in § 18 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO auf alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit i. S. des § 18 EStG ausgedehnt. Erzielen mehrere Personen gemeinschaftlich Einkünfte aus (jedweder) selbständiger Arbeit i. S. des § 18 EStG, ist für die gesonderte und einheitliche Feststellung nunmehr das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk aus diese Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird.

  • [i]Inlandsbezug als weitere Voraussetzung für steuerliche Gemeinnützigkeit Steuerbegünstigte Zwecke: Werden die steuerbegünstigten Zwecke im Ausland verwirklicht, setzt die Steuervergünstigung nach dem neuen § 51 Abs. 2 AO voraus, dass natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, gefördert werden oder die Tätigkeit der Körperschaft neben der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beitragen kann. [i]Keine Steuerbegünstigung extremistischer KörperschaftenIn § 51 Abs. 3 AO hat der Gesetzgeber verdeutlicht, dass die Zuerkennung der steuerlic...

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