Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Senatsverwaltung für Fin Berlin 04.02.2009 III C - S 4500 - 6/2006, NWB 9/2009 S. 597

Grunderwerbsteuer | Behandlung von Gebäuden auf dem Wasser

Nach dem Erlass der SenFin Berlin sind sog. schwimmende Häuser, die dauerhaft für Wohn- und Arbeitszwecke auf dem Wasser bestimmt sind, als Gebäude auf fremdem Grund und Boden gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerlich den Grundstücken gleichgestellt. Diese Rechtsauffassung ist u. a. auch anzuwenden auf Landungsbrückenpontons mit Kiosken, Läden und Restaurantbetrieben. § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG kann nur auf bereits vorhandene, den Anforderungen entsprechende Gebäude angewendet werden. Die Errichtung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden bzw. die rechtsgeschäftliche Verpflichtung hierzu ist grunderwerbsteuerlich nicht relevant.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen