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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2084/08 EFG 2009 S. 687 Nr. 9

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 2. Halbsatz 1. Alternative, InsO § 291

Keine Vermutung des Vermögensverfalls bei Restschuldbefreiung

Leitsatz

Wurde nach Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerberaters Restschuldbefreiung nach § 291 InsO angekündigt, sind die Vermögensverhältnisse des Steuerberaters nunmehr als geordnet anzusehen, soweit keinerlei Anhaltspunkte für eine Versagung der Restschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode vorliegen, so dass der Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls nicht mehr gerechtfertigt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2009 S. 876 Nr. 17
DStRE 2009 S. 633 Nr. 10
EFG 2009 S. 687 Nr. 9
RAAAD-09537

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.12.2008 - 2 K 2084/08

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