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LAG Nürnberg Beschluss v. - 9 (4) TaBV 48/02

Gesetze: AÜG § 1 Abs. 3 Ziff. 2; AÜG § 14; BetrVG § 8; BetrVG § 9

Leitsatz

Die einem anderen Konzernunternehmen gemäß § 1 Abs. 3 Ziffer 2 AÜG überlassenen Mitarbeiter sind bei der Wahl des Betriebsrates im aufnehmenden Betrieb weder wählbar gemäß § 8 BetrVG noch bei der Ermittlung der Betriebsratsgröße gemäß § 9 BetrVG zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
DB 2003 S. 2604 Nr. 48
FAAAD-09379

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Nürnberg, Beschluss v. 18.08.2003 - 9 (4) TaBV 48/02

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