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LAG Nürnberg Urteil v. - 7 Sa 857/05

Gesetze: BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2

Leitsatz

Entfernt ein Filialleiter - entgegen einer Anweisung - abgeschriebene Waren vom Ladengrundstück in der Absicht, sie einige Stunden später bei Arbeitsantritt zu bezahlen und zahlt er den regulären Kaufpreis vor Aufdeckung der Entfernung, rechtfertigt dieses Verhalten regelmäßig weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung noch eine Auflösung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-09274

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Nürnberg, Urteil v. 15.08.2006 - 7 Sa 857/05

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