Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG München Urteil v. - 4 Sa 347/08

Gesetze: BetrVG § 37 Abs. 3; BetrVG § 78 Satz 2

Leitsatz

Ein Betriebsratsmitglied hat nach der ständigen Rechtsprechung des BAG nur dann Anspruch auf Anrechnung von mit der Wahrnehmung des Betriebsratsmandats notwendig verbundenen Reisezeiten außerhalb der individuellen Arbeitszeit (§ 37 Abs. 3 BetrVG), wenn diese aus betriebsbedingten Gründen veranlasst wurden und auch sonst nach den geltenden tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen im Betrieb des Arbeitgebers als ausgleichspflichtige Arbeitszeit zu bewerten sind.

Dies gilt auch, wenn vor allem aufgrund der bundesweiten Konstituierung von Sparten-Tarifverträgen durch (Haus-)Tarifvertrag gemäß § 3 BetrVG ungewöhnlich häufige und umfangreiche Reisezeiten auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit anfallen, die ohne Betriebsratsmandat bei dem betroffenen Arbeitnehmer nicht gegeben gewesen wären. (Einzelfallentscheidung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAD-08812

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LAG München, Urteil v. 25.09.2008 - 4 Sa 347/08

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen