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LAG München Urteil v. - 4 Sa 1292/05

Gesetze: TzBfG § 9

Leitsatz

1. Streitgegenstand eines auf § 9 TzBfG gestützten Anspruches eines Teilzeitbeschäftigten auf Arbeitszeitverlängerung ist - kann nur sein - eine konkrete Besetzungsentscheidung.

2. Wird eine ausgeschriebene Stelle mit verlängerter Wochenarbeitszeit anderweitig besetzt, ist der übergangene Bewerber auf einen Schadensersatzanspruch verwiesen.

3. Zur Abwägungsentscheidung gemäß § 9 TzBfG - gleiche Eignung des Teilzeitbeschäftigten einerseits und dringende betriebliche Gründe andererseits - im Einzelfall.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-08785

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LAG München, Urteil v. 13.07.2006 - 4 Sa 1292/05

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