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LAG München Urteil v. - 2 Sa 990/05

Gesetze: BGB § 613 a

Leitsatz

Ein Geschäftsbereich wird unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts veräußert. Nachdem der Erwerber seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt hat, macht der Veräußerer nach sechs Monaten von dem Eigentumsvorbehalt Gebrauch und veräußert wesentliche Teile des Geschäfts, ohne es vorzuführen.

Der Kläger macht geltend, der Kaufvertrag sei ein Scheingeschäft gewesen, er sei nicht ausreichend über den behaupteten Betriebsübergang unterrichtet worden und nach Ausübung des Eigentumsvorbehalts habe ein erneuter Betriebsübergang auf den Veräußerer stattgefunden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 502 Nr. 9
EAAAD-08633

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG München, Urteil v. 12.10.2006 - 2 Sa 990/05

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