Gesetze: BetrVG § 95; BetrVG § 99; TV über die Ersteingruppierung für die zur DB AG übergeleiteten Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer vom § 2; Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns vom § 5
Leitsatz
Bisher als Zug-Chefs in IR-Zügen der DB eingesetzte Arbeitnehmer sind in die Entgeltgruppe 6 des Konzern ETV vom einzugruppieren, wenn ihnen nach Wegfall der IR-Züge nunmehr die Tätigkeit eines ICE / EC / IC-Betreuer/in übertragen wurde. Das gilt auch, wenn sie vor Übernahme der Tätigkeit des Zug-Chefs IR nach dem EingruppierungsTV in Entgeltgruppe E 7 des damaligen ETV eingruppiert waren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): YAAAD-08298
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Online-Dokument
LAG München, Beschluss v. 04.05.2005 - 10 TaBV 69/04
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