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BFH 30.10.2008 III R 107/07, NWB 8/2009 S. 517

Abgabenordnung | Unterzeichnung des Investitionszulageantrags einer Personengesellschaft

Nach dem haben Anträge einer Personengesellschaft auf Investitionszulage deren „besonders Beauftragte” zu unterschreiben. Als „besonders Beauftragter” einer GmbH & Co. KG kommt neben der Komplementär-GmbH – vertreten durch ihren Geschäftsführer als gesetzlichen Vertreter – auch ein Kommanditist in Betracht, dem die Wahrnehmung der steuerlichen Vertretung der KG wirksam übertragen wurde.

Anmerkung:

Der BFH legt im Investitionszulagerecht großen Wert darauf, dass der Zulageantrag von dem Steuerpflichtigen eigenhändig unterschrieben wird, und lässt eine bloße gewillkürte Vertretung bei der Antragstellung nicht genügen. Das führt bei nicht selbst handlungsfähigen Gesellschaften dazu, dass von diesen bestellte Prokuristen den Zulageantrag nicht wirksam stellen können. D...BStBl 1999 II S. 237

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