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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 209/07 EFG 2009 S. 517 Nr. 7

Gesetze: KraftStG § 2 Abs. 2b StVZO § 23 Abs. 6a

Zur rückwirkenden Kraftfahrzeugbesteuerung von sog. „echten” Wohnmobilen ab dem

Leitsatz

  1. Mit der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO zum ist die bis dahin nur für Kombinationskraftwagen bestehende Sonderregelung ersatzlos entfallen.

  2. Daher kann die Rspr. des BFH, nach der Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild nicht als Pkw zu besteuern sind, keine Geltung mehr beanspruchen.

  3. In der gesonderten rückwirkenden Wohnmobilbesteuerung (§ 2 Abs. 2b KraftStG) liegt keine unzulässige Rückwirkung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 517 Nr. 7
MAAAD-07923

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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 20.11.2008 - 14 K 209/07

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