Arbeitshilfe - Stand: 21.10.2009

Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO aufgrund Handlungen des Außenprüfers bzw. aufgrund eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung der Prüfungsanordnung - Mustereinspruch

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Betriebsprüfungsanordnung und Ablaufhemmung:

Wirkung eines Antrags auf AdV der Betriebsprüfungsanordnung? - Sind Auskunftsverlangen bereits als Beginn der Prüfung anzusehen? - Ist die Bekanntgabe des Prüfernamens ein Verwaltungsakt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
ZAAAD-07910