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LAG Köln Beschluss v. - 9 TaBV 74/07

Gesetze: BetrVG § 98; BetrVG § 118 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2

Leitsatz

1. Anzeigenredakteure in Presseunternehmen sind Tendenzträger im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 BetrVG.

2. Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl von Anzeigenredakteuren für Berufsbildungsmaßnahmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAD-07897

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Beschluss v. 24.06.2008 - 9 TaBV 74/07

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