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LAG Köln Beschluss v. - 5 Ta 187/04

Gesetze: GVG § 17 a; ArbGG § 5 Abs. 1

Leitsatz

1. Macht ein Kläger gegenüber dem anderen Vertragspartner einen Anspruch auf Freistellung von Schäden geltend, die er im Rahmen der Vertragsbeziehung bei einem Dritten verursacht hat, so handelt es sich um einen Anspruch, der nur Erfolg haben kann, wenn der Kläger Arbeitnehmer ist ("sic - non - Fall)

2. Werden studentische Hilfskräfte nach kurzer Schulung im Rahmen einer vorgegebenen Einsatz- und Tourenplanung als "Promoter" für eine bestimmte Produktgruppe in Warenhäuser eingesetzt, so sind sie als Arbeitnehmer anzusehen.

Fundstelle(n):
XAAAD-07296

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LAG Köln, Beschluss v. 23.06.2004 - 5 Ta 187/04

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