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LAG Köln Urteil v. - 3 Sa 481/04

Gesetze: BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2; ZPO § 256

Leitsatz

Lagert ein Arbeitnehmer gestohlene Ware (hier: Drucker und Monitore) in Kenntnis des Umstands, dass diese Ware aus einer Straftat stammt, auf dem Betriebsgelände seines Arbeitgebers um die Geräte sodann an andere Mitarbeiter zu veräußern, stellt dies in der Regel einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 I BGB dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAD-06951

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Urteil v. 11.04.2005 - 3 Sa 481/04

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