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LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 Sa 259/07

Gesetze: BGB § 611; GG Art. 3

Leitsatz

Der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmern in generalisierender Form die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung angeboten hat, kann sich im Regelfall nicht darauf berufen, dass die persönlichen Gründe, die dem Arbeitnehmer zu seinem Auflösungswunsch veranlasst haben, bereits vor Erlass des Angebots vorgelegen habe.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAD-06765

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 27.02.2008 - 2 Sa 259/07

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