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Hessisches LAG Beschluss v. - 18/4 TaBV 88/04

Gesetze: BetrVG § 99

Leitsatz

Eingruppierung einer Reiseverkehrskauffrau in den Gehaltstarifvertrag, nachdem die Arbeitgeberin in die DRV-Tarifgemeinschaft wieder eingetreten ist.

Die Arbeit an einem Reservierungssystem, das der Arbeitgeber einsetzt, ist keine Spezialaufgabe, die zur Eingruppierung in die Beschäftigungsgruppe D führte.

Fundstelle(n):
RAAAD-06689

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches LAG, Beschluss v. 26.04.2005 - 18/4 TaBV 88/04

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