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Hessisches LAG Urteil v. - 16 Sa 425/05

Gesetze: TVG § 1; TVG § 4 V; TVG § 5 V; TVR/Baugewerbe § 19 II

Leitsatz

Die durch § 19 Abs. 2 des Tarifvertrages über Rentenbeihilfen im Baugewerbe vom mit Wirkung vom angeordnete Kürzung der tariflichen Beihilfen zur Altersrente, zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente und zur Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung für ehemalige Arbeitnehmer, deren Versicherungsfall vor dem eingetreten ist, ist unwirksam. Diese ehemaligen Arbeitnehmer haben Anspruch auf ungekürzte Zahlung der tariflichen Beihilfe.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAD-06626

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches LAG, Urteil v. 10.10.2005 - 16 Sa 425/05

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