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LAG Köln Urteil v. - 14 (13) Sa 395/06

Gesetze: BGB § 615; BGB § 273

Leitsatz

1. Bietet ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Laufe eines Kündigungsschutzverfahrens eine sog. Prozessbeschäftigung an, so kann der Arbeitnehmer hinsichtlich rückständiger Entgeltansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

2. Bei einer zweistufigen tariflichen Verfallfrist wird die Klagefrist durch die rechtzeitige Einreichung bei Gericht (§ 167 ZPO) gewahrt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAD-06439

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Urteil v. 11.09.2006 - 14 (13) Sa 395/06

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