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LAG Köln Beschluss v. - 10 TaBV 25/04

Gesetze: BetrVG § 19 II; BetrVG § 47 V; BetrVG § 55 IV; BetrVG § 58 II

Leitsatz

Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats (KBR) einer Obergesellschaft im mehrstufigen Konzern, der über seine Verkleinerung nach §§ 55 IV, 47 V BetrVG zu entscheiden hat:

1. Das einzelne Mitglied des Gesamtbetriebsrats (GBR) ist antragsbefugt, wenn der GBR von seinem Entsendungsrecht in den KBR keinen Gebrauch macht.

2. § 19 II BetrVG ist - analog - nicht anwendbar.

3. Zuständig für die Entsendung in den KBR der Obergesellschaft sind die GBR und nicht der KBR einer Unterordnungskonzernspitze.

4. Das Entsendungsrecht des GBR ist nicht delegationsfähig.

Fundstelle(n):
ZAAAD-06160

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Beschluss v. 14.04.2005 - 10 TaBV 25/04

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