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LAG Köln Urteil v. - 10 Sa 1228/02

Gesetze: BGB § 613 a I 2; BGB § 613 a I 3; TVG § 3 I; TVG § 3 III; Satzung ver.di § 95

Leitsatz

1. Verschmelzung tarifschließender Gewerkschaften zu ver.di am und kongruente Tarifgebundenheit.

2. Der Ablösung des Veräußerer TV durch den Erwerber TV nach § 613 a I 3 BGB steht § 95 der ver.di - Satzung nicht entgegen.

3. Die Ablösung setzt keine beiderseitige kongruente Tarifgebundenheit bereits im Zeitpunkt des Betriebsübergangs voraus.

4. Die Verdrängungswirkung des § 613 a I 3 BGB setzt keine punktgenaue Deckungsgleichheit von Einzelregelungen im alten und neuen TV voraus. Zum Begriff der sog. Regelungsidentität.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2004 S. 1892 Nr. 35
GAAAD-06094

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LAG Köln, Urteil v. 01.04.2004 - 10 Sa 1228/02

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