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Hessisches LAG Urteil v. - 1 Sa 1903/06

Gesetze: BGB § 611 Abs. 1; TVöD § 6 Abs. 5; TVöD § 8 Abs. 1 S. 2 Buchst. d mit Protokollerklärung; TVöD § 49 Abs. 2

Leitsatz

Wird bei Anwendbarkeit des TVöD in einem Krankenhaus bei dienstplanmäßiger Arbeit an einem Feiertag die Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit vermindert, beträgt der Feiertagszuschlag 35 v. H. des auf eine Stunde entfallenen Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe (Revision zugelassen).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAD-06055

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches LAG, Urteil v. 03.07.2007 - 1 Sa 1903/06

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