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Zulagenvertrag
Ein mittelbar zulageberechtigter Ehegatte/Lebenspartner (mittelbare Zulageberechtigung) kann eine Zulage aus der Riester-Förderung ohne Entrichtung eigener Beiträge erhalten. Hierfür muss dieser einen eigenen Altersvorsorgevertrag – einen sogenannten reinen Zulagenvertrag – abschließen, auf den die Zulage durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gezahlt werden kann. Voraussetzungen hierfür sind die Entrichtung von Altersvorsorgebeiträgen bzw. des Mindesteigenbeitrags durch den unmittelbar berechtigten Ehegatten/Lebenspartner (unmittelbare Zulageberechtigung) sowie die Beantragung der Zulage durch beide Ehegatten/Lebenspartner für den jeweils eigenen Vertrag. Siehe hierzu auch abgeleiteter Zulagenanspruch.