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Zulage
Der Aufbau eines zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens wird durch einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG sowie einer vom Staat gezahlten Altersvorsorgezulage gefördert (Förderung). Diese Zulage setzt sich aus einer Grundzulage und gegebenenfalls einer Kinderzulage zusammen.
Die Zulagen betragen jährlich
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Grundzulage | Kinderzulage | |
---|---|---|
in den Jahren 2002 und 2003 | 38 Euro | 46 Euro |
in den Jahren 2004 und 2005 | 76 Euro | 92 Euro |
in den Jahren 2006 und 2007 | 114 Euro | 138 Euro |
ab dem Jahr 2008 | 154 Euro | 185 Euro |
ab dem Jahr 2018 | 175 Euro | 185 Euro |
Im Rahmen der Einführung des Eigenheimrentengesetzes erhalten alle nach § 79 Satz 1 EStG Zulageberechtigten, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ab 2008 eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage (Berufseinsteiger-Bonus). Die Grundzulage wird nach § 84 EStG ohne gesonderten Antrag automatisch gewährt, wenn der Zulageberechtigte für ein nach dem beginnendes Beitragsjahr eine Zulage beantragt. Der Berufseinsteiger-Bonus stellt auf die Zulageberechtigung und das Lebensalter ab.
Wird in dem entsprechenden Jahr der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erbracht und dementsprechend die Grundzulage gekürzt, erfolgt auch eine Kürzung für den Beru...