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Lexikon Altersversorgung 2023 vom

Zulage

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Der Aufbau eines zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens wird durch einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG sowie einer vom Staat gezahlten Altersvorsorgezulage gefördert (Förderung). Diese Zulage setzt sich aus einer Grundzulage und gegebenenfalls einer Kinderzulage zusammen.

Die Zulagen betragen jährlich


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Grundzulage
Kinderzulage
in den Jahren 2002 und 2003
 38 Euro
 46 Euro
in den Jahren 2004 und 2005
 76 Euro
 92 Euro
in den Jahren 2006 und 2007
114 Euro
138 Euro
ab dem Jahr 2008
154 Euro
185 Euro
ab dem Jahr 2018
175 Euro
185 Euro

Im Rahmen der Einführung des Eigenheimrentengesetzes erhalten alle nach § 79 Satz 1 EStG Zulageberechtigten, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ab 2008 eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage (Berufseinsteiger-Bonus). Die Grundzulage wird nach § 84 EStG ohne gesonderten Antrag automatisch gewährt, wenn der Zulageberechtigte für ein nach dem beginnendes Beitragsjahr eine Zulage beantragt. Der Berufseinsteiger-Bonus stellt auf die Zulageberechtigung und das Lebensalter ab.

Wird in dem entsprechenden Jahr der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erbracht und dementsprechend die Grundzulage gekürzt, erfolgt auch eine Kürzung für den Beru...

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