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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Versorgungsfall

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Als Versorgungsfall wird im weiteren Sinn allgemein der Zeitpunkt bezeichnet, zu dem sämtliche in der Versorgungszusage für die Erbringung der Versorgungsleistungen bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind. Neben dem Eintritt des entsprechenden biologischen Ereignisses (Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze, Invalidität, Tod; siehe auch biometrisches Risiko) sind dies v. a. die Erfüllung von Wartezeiten, das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis usw.

Im engeren Sinn wird durch den Versorgungsfall hinsichtlich der Art des biologischen Ereignisses, an das die jeweilige Leistung der betrieblichen Altersversorgung anknüpft, unterschieden. So wird häufig vom „Versorgungsfall Alter“ bzw. „Altersversorgungsfall“, vom „Versorgungsfall Invalidität“ bzw. „Invaliditätsversorgungsfall“ oder vom „Versorgungsfall Tod“ bzw. „Hinterbliebenenversorgungsfall“ gesprochen.

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