Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundzulage
Wurde ein Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, dann kann der Zulageberechtigte eine Förderung in Form von Zulagen erhalten. Neben der sog. Grundzulage für den Zulageberechtigten selbst kann dieser auch evtl. eine Kinderzulage erhalten. Die Zulagen werden mit dem Zulageantrag beantragt.
Die Grundzulage beträgt nach § 84 EStG
in den Jahren 2002 und 2003
in den Jahren 2004 und 2005
in den Jahren 2006 und 2007
ab dem Jahr 2008
und ab dem Beitragsjahr 2018
jährlich.
Im Rahmen der Einführung des Eigenheimrentengesetzes erhalten alle nach § 79 Satz 1 EStG Zulageberechtigten, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ab 2008 eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage (Berufseinsteiger-Bonus). Die Grundzulage wird nach § 84 EStG ohne gesonderten Antrag automatisch gewährt, wenn der Zulageberechtigte für ein nach dem beginnendes Beitragsjahr eine Zulage beantragt. Der Berufseinsteiger-Bonus stellt auf die Zulageberechtigung und das Lebensalter ab.
Wird in dem entsprechenden Jahr der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erbracht und dementsprechend die Grundzulage gekürzt, erfolgt auch eine Kürzung für den Berufseinsteiger-Bonus.
Hat der unmittelbar Zulageberechtigte mehrere Alters...