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Lexikon - Stand: 27.02.2025
Blankettzusage
Von Blankettzusage wird gesprochen, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, Versorgungsleistungen zu erbringen, ohne dass diese bereits im Einzelnen konkretisiert werden. Der Arbeitgeber erteilt also eine Versorgungszusage, die inhaltlich noch auszugestalten ist.