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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Blankettzusage

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Von Blankettzusage wird gesprochen, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, Versorgungsleistungen zu erbringen, ohne dass diese bereits im Einzelnen konkretisiert werden. Der Arbeitgeber erteilt also eine Versorgungszusage, die inhaltlich noch auszugestalten ist.

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