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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Anwartschaftsdeckungsverfahren

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung wird grundsätzlich über eine Vorausfinanzierung der später fällig werdenden Versorgungsleistungen vorgenommen. Die Finanzierung erfolgt bei einer Unterstützungskasse über Zuwendungen, bei Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen über Beitragszahlungen und bei den Direktzusagen durch Bildung von Pensionsrückstellungen. Durch die Ansammlung der erforderlichen finanziellen Mittel bereits während der Dienstzeit des Arbeitnehmers wird Kapital gebildet, das an den Kapitalmärkten angelegt oder bei Rückstellungsbildung unternehmensintern verwendet werden kann. Anders als beim Umlageverfahren sorgt die jeweilige Generation (Generationenvertrag) über Kapitalbildung für sich selbst. In der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt die Finanzierung der Leistungen über das Umlageverfahren.

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