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Altersleistung
Das biologische Ereignis Alter wird durch das altersbedingte Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ausgelöst. Im Rahmen betrieblicher Versorgungszusagen werden ab dem Erreichen einer bestimmten (festen) Altersgrenze i. d. R. Leistungen in Form von Renten- und Kapitalzahlungen (vgl. hierzu Rentenleistung, Kapitalleistung) gewährt.
Als Altersgrenze wird in betrieblichen Versorgungsregelungen häufig an die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung angeknüpft. Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung vom Jahr 2012 an beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 schrittweise über einen Zeitraum von 17 Jahren von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt zunächst um einen Monat pro Jahrgang, ab dem Geburtsjahr 1959 um zwei Monate. Die Regelaltersgrenze liegt dann bei 67 Jahre.
Vorzeitige Altersleistungen können ebenfalls bezogen werden. Diese werden als betriebliche Altersversorgung grundsätzlich nur dann anerkannt, wenn sie nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen. Für nach dem erteilte Versorgungszusagen tritt an die Stelle des 60. Lebensjahres i. d. R. das 62. Lebensjahr (siehe BT-Drucksache 1...