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LAG Hamm Urteil v. - 19 Sa 1491/05

Gesetze: KSchG § 1 a; BGB § 1922 Abs. 1

Leitsatz

Die Entstehung des Abfindungsanspruchs nach § 1 a KSchG setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis durch die betriebsbedingte Kündigung beendet worden ist. Endet das Arbeitsverhältnis vorher durch den Tod des Arbeitnehmers, entsteht der Abfindungsanspruch nicht und kann deshalb auch nicht auf die Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB übergehen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAD-04845

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Hamm, Urteil v. 08.11.2005 - 19 Sa 1491/05

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